E-power folgt auch der Richtlinie bezüglich RoHS (Restriction of Hazardous Substances). Aufgrund der RoHS muss jedes europäische Land sicherstellen, dass neue elektrische und elektronische Geräte, die ab dem 1. Juli 2006 auf den Markt gebracht werden, kein Cadmium (<100ppm), Blei (<1000ppm), Quecksilber (<1000ppm), sechswertiges Chrom (<1000ppm), polybromierte Biphenyle (PBB) oder polybromierte Diphenylether (PBDE) enthalten. Diese Emission gilt zunächst nicht für Erzeuger. Österreich und Deutschland haben eine eigene Auslegung dieser Norm vorgenommen, wonach Generatoren frei von den in der RoHs genannten Komponenten sein müssen. Da dies jedoch nicht verpflichtend ist, haben wir uns entschieden, diese Vorschrift einzuhalten, bis eine eindeutige Antwort vorliegt, ob Stromerzeuger unter die Richtlinie fallen oder nicht.


Wir haben unsere Lieferanten über die Verwendung dieser Stoffe befragt und bis jetzt enthält kein Artikel einen der von der RoHS-Verordnung verbotenen Stoffe. Sollte ein Verstoß gegen die Verordnung vorliegen, wird e-power sofort alles Notwendige unternehmen, um den betreffenden Artikel zu ersetzen. Wir werden Sie unter diesem Punkt auf unserer Website auf dem Laufenden halten.